Tobias Kothe Portrait Sachverständiger

Hilfe im Kfz -Schadenfall bekommen Sie bei mir.

Tobias Kothe: Rufen Sie mich gern an: 0176 | 72162103

Unabhängig, schnell und kompetent erstelle ich für Sie:

tech. Beratung

Sie möchten ein Fahrzeug kaufen und wollen eine Expertise eines Meisters.

Gerichtsgutachten

Sie brauchen ein unabhängig erstelltes Gutachten um das Recht durchzusetzen.

Wertgutachten

Sie haben einen Oldtimer und brauchen den Wert für ihre Versicherung.

Haftpflichtgutachten

Sie wurden geschädigt und brauchen einen guten Fachmann zur Begutachtung.

Ihr regionaler Kfz-Sachverständiger für
Schadens- und Wertgutachten

Tobias Kothe 2021 Portrait

Ich helfe ihnen gern weiter:

unabhängig

Ich arbeite unabhängig ohne Vorgaben von Versicherungen oder anderen Institutionen. Geben Sie die Schadenregulierung nicht aus der Hand!

schnell

Sie brauchen keine weiten Wege auf sich nehmen, ich komme gern zu Ihnen nach Hause, Arbeit oder wo immer Sie sind.

kompetent

Wir bieten Ihnen langjährige Erfahrung im Umgang mit Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen.

Meisterbrief2021 Tobias Kothe

Hier einige wichtige Themen und Fakten

Sie hatten einen Unfall und benötigen einen kompetenten Kfz-Sachverständigen?
Dann kann ich Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen. Zu meinen Aufgaben gehören Schadengutachten, Wertgutachten sowie Kaufberatung bei einem Neuerwerb von Kraftfahrzeugen.
Unter Einbeziehung aller relevanten Faktoren begutachte ich auf Grundlage verschiedenster Berechnungsvorschriften Ihren Unfallschaden oder den Wert ihres Fahrzeugs.
Sollten Sie einen Neuerwerb planen, stehe ich Ihnen auch hierfür gern zur Verfügung.
Bei der Erstellung eines Gutachtens lege ich besonderen Wert auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit, exakte Kalkulation der Schadenshöhe sowie einer ausführlichen und professionellen Fotodokumentation.
Ich führe alle nötigen Messungen und Prüfungen mit modernster Technik an ihrem Fahrzeug durch. Ein Auslesegerät zur Fehlerbewertung der verbauten Sensoren, Aktoren und Steuergeräte im Schadenbereich sowie ein Messgerät zur Bestimmung der Lackschichtdicke sind ein Standartverfahren bei jeder Bewertung und Begutachtung.
Die Fotodokumentation erfolgt ebenfalls sehr professionell in hochauflösenden Bildern zur besseren Nachvollziehbarkeit der Schäden oder zur Bewertung. Diese erhalten Sie von mir wahlweise digital oder auf Fotopapier. Außerdem sind die Fotos Bestandteil in jedem Gutachten und bei jeder Bewertung.   

Bei Fragen rund um das Thema Bewertung und Begutachtung stehe ich Ihnen jederzeit kostenfrei zur Verfügung.

Als Geschädigter haben Sie sehr viele Rechte.

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen anbieten, dass ein Sachverständiger der Versicherung bei Ihnen vorstellig wird. Lehnen Sie dieses Angebot ab denn die Gutachter der Versicherungen handeln häufig nicht objektiv und versuchen die Kosten für den Versicherer möglichst gering zu halten.

 

Liegt voraussichtlich ein Schaden über 750 € netto vor, ist die Versicherung verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Gutachter zu bezahlen.

 

Ihre Rechte:

 

  1. freie Wahl eines Kfz-Gutachters (für Sie vollkommen kostenfrei);
  2. freie Wahl einer Werkstatt;
  3. freie Wahl eines Rechtsanwalts (im Regelfall ebenfalls vollkommen kostenfrei);
  4. Reparaturkosten;
  5. Wertverlust;
  6. Ersatzwagen;
  7. Nutzungsausfallentschädigung;
  8. fiktive Abrechnung

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

Als Unfallverursacher sind Ihre Ersatzleistungen leider sehr eingeschränkt. Genaueres finden Sie in der AKB (Allgemeine Bedingungen für Kfz-Versicherungen) Ihrer Versicherung.
Den verursachten Schaden hingegen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung (max. bis zur Deckungssumme).
Bitte teilen Sie der Versicherung unverzüglich den Unfall mit und gleichen Ihre aktuelle Adresse mit der Versicherung ab. Bei einer etwaigen Kaskoversicherung wird Ihre Versicherung auch die Möglichkeiten zur Regulierung Ihres Eigenschadens mit Ihnen besprechen.
Als Unfallverursacher haben Sie meistens keinen Anspruch auf:

  1. Kostenübername für die Leistungen eines Rechtsanwaltes;
  2. einen unabhängigen Gutachter;
  3. eine Wertminderung;
  4. Kostenübernahme eines Mietwagens & Nutzungsausfall;

Bitte sprechen Sie alle Einzelheiten mit Ihrer Versicherung ab. Sie können natürlich auch anfragen, ob die Versicherung dennoch mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters einverstanden ist.

Im Gutachten wird zu allen wesentlichen Faktoren, die zur Regulierung des Schadens und der Bewertung Ihres Fahrzeuges dienen, Stellung bezogen.

Die von mir erstellten Haftpflichtgutachten beinhalten folgende Mindestinhalte, zu denen sachgerechte und fahrzeugspezifische Aussagen getroffen werden:

 

  1. Beteiligte, Besichtigungen & Auftrag;
  2. Fahrzeug;
  3. Zustand;
  4. Bereifung;
  5. reparierte Vorschäden;
  6. nicht reparierte Vorschäden (Altschäden);
  7. Nachschäden;
  8. Bemerkungen zum Fahrzeug;
  9. Fahrfähigkeit;
  10. Zustand des Fahrzeugs bei der Besichtigung;
  11. Schadenhergang;
  12. Anstoß-/Schadenbereich;
  13. Schadenbeschreibung;
  14. Plausibilität;
  15. Airbags;
  16. Quelle der technischen Daten;
  17. Instandsetzungskosten;
  18. Grundlage der Instandsetzungskostenermittlung;
  19. Beilackierung;
  20. Achsvermessung;
  21. Karosserievermessung;
  22. Instandsetzung / Ersatz von Kunststoffteilen;
  23. Reparaturkostenkalkulation;
  24. Bemerkungen zur Reparatur;
  25. Reparaturrisiken;
  26. Reparaturdauer;
  27. Wiederbeschaffungswert;
  28. merkantiler Minderwert;
  29. Restwertermittlung;
  30. Nutzungsentschädigung pro Ausfalltag;
  31. Beurteilung;
  32. Fotoanlage;

Die Kosten bei einem nicht selbstverursachten Unfall (Haftpflichtschaden) werden vom Schädiger bzw. von seiner Haftpflichtversicherung übernommen. Zu den Kosten zählen:

  • die im Gutachten festgelegten Kosten für Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Ersatzwagen
  • die gesamten Rechtsanwaltskosten (Sie zahlen auch keine Selbstbeteiligung)
  • die Kosten für die Gutachtenerstellung inclusive Nebenkosten des Sachverständigen

 

Die Kosten für Spezialgutachten, Kaufberatung bei Neu- und Gebrauchtwagen sowie Wertgutachten sind fallspezifisch, beginnen jedoch bei ca. 150 €.

Derjenige, der Schuldhaft einem anderen einen Sach- oder Personenschaden zufügt, ist diesem zum Schadenersatz verpflichtet. An die Stelle des Schädigers tritt bei der Schadensverursachung durch ein Kraftfahrzeug die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung in die Regulierung des Schadens ein und haftet neben den Schädiger (geregelt in BGB, StVG, StVO, VVG, AKB, FfVG)

  • gesetzliche  RegelungBGB § 823 Verschuldungshaftung BGB § 249 Art und Umfang des Schadenersatzes

Der Geschädigte hat die freie Wahl des Sachverständigen und darf diesen selbst beauftragen. Die entstandenen Kosten werden vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen oder anderen Kfz-Sachverständigen hinzugezogen hat.

Beachte: Warum sollte der Sachverständige der gegnerischen Versicherung in Ihrem Interesse handeln? Die meisten Versicherungen wollen lediglich einen Kostenvoranschlag der Werkstatt zur Regulierung des Schadens. Dem Geschädigten fehlen jedoch dadurch Zahlungen die ihm gesetzlich zustehen.

Beispiel:

Wertminderung:
Ihr Fahrzeug hat nach einem Schaden nicht mehr den gleichen Wert wie vorher. Bei einem Verkauf sind sie verpflichtet, den Schaden anzugeben und erhalten somit nicht den gewünschten Verkaufspreis für Ihr Fahrzeug.
Der Sachverständige ermittelt die Wertminderung, die dann von der Versicherung an Sie gezahlt wird.

Nutzungsausfallentschädigung:
Sie können Ihr Fahrzeug nicht nutzen, da es nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher ist.
Der Nutzungsausfall richtet sich je nach Fahrzeug / Art der Nutzung und liegt zwischen 20-180€ pro Tag.
Sonderfahrzeuge wie Taxis, Baumaschinen, Rettungs-, Feuerwehr-, Polizeifahrzeuge sowie beispielsweise Fahrschulfahrzeuge unterliegen Sonderbestimmungen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.    

Ich bin ein echter Altmärker

Tobias Kothe 2021 Portrait

Geboren und aufgewachsen in Stendal, dem Herzen der Altmark, war ich schon immer mit dieser Region verbunden.

Meine Begeisterung für technische Systeme und Fahrzeuge aller Art erkannte ich schon frühzeitig und somit war mir schnell bewusst, dass ich einen Beruf im Kraftfahrzeuggewerbe anstrebe.

Nach der Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker in Stendal zog es mich erst einmal zur Bundeswehr. Dort war ich 12 Jahre als Gruppenführer und stellvertretender Zugführer einer Kampfkompanie tätig. Durch den Einsatz in der Nähe von Magdeburg hatte ich das Glück, täglich in die Heimat zurückzukehren und mir hier ein Leben mit meiner Familie und meinen Freunden aufzubauen.

Mir war schon frühzeitig bewusst, dass ich nicht den Rest meines Arbeitslebens im Dienst der Bundeswehr verbringen möchte und deshalb bildete ich mich im Kfz-Wesen kontinuierlich weiter.

Aus diesem Grund absolvierte ich die Meisterprüfung zum Kfz-Technikmeister und Weiterbildungen zum Sachverständigen für Unfallschäden und Fahrzeugbewertungen.

Derzeit bilde ich mich in Magdeburg zum staatlich geprüften Techniker für Energietechnik und Prozessautomatisierung weiter, um auch für den nächsten Schritt in die Elektromobilität bestens gerüstet zu sein.

Bei all den Weiterbildungen und der ganzen Arbeit dürfen natürlich Hobbys nicht fehlen.
Ich bin ein begeisterter Ganzjahres-Griller und verbringe viel Zeit mit meinen Hunden und der Familie in der Natur.
Dafür bietet die Altmark und der Landkreis Stendal die besten Voraussetzungen.

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Tobias Kothe
Schleußer Dorfstraße 12
39517 Tangerhütte
E-Mail: info@kothe-sv.de
www.kothe-sv.de