Tobias Kothe Portrait Sachverständiger

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Die Tricks der Versicherungen

Unser Dozent fragte uns in der Sachverständigen-Ausbildung ob wir wissen, wie Versicherungen arbeiten… Wir antworteten „gewinnorientiert“ Das ist verständlich, jedoch erklärte er es uns etwas anders….

Stellen Sie sich einen Spielautomaten vor. Sie fügen oben immer mehr Münzen ein als unten ausgezahlt werden. Wie bei Ihrer Versicherung… Sollte jedoch tatsächlich mehr ausgezahlt werden als oben eingeworfen wurde, kommt jemand, öffnet das Gerät und stellt das Programm um. Wie bei Ihrer Versicherung…

Im Fall der Versicherung wird diese Umstellung lediglich jährliche oder fristgemäße Erhöhung der Beitragszahlung genannt… Wie versuchen die Versicherungen also Geld zu sparen und Sie als Unfallgeschädigten zu verunsichern? Hier die Top 10 der Versicherungstricks:

Trick 1: Wir haben einen Gutachter für Sie

Der von dem Versicherer beauftragte Gutachter wird versuchen, die Kosten der Versicherung so gering wie möglich zu halten. Er wird nicht in Ihrem Sinne arbeiten und den Schaden zu Ihren Gunsten kalkulieren.

Trick 2: Wir kümmern uns um die Werkstatt

Versicherungen haben meist Verträge mit Werkstätten in ganz Deutschland. Niemand sagt, dass diese schlecht arbeiten, jedoch haben Sie das Recht, die Werkstatt frei zu wählen.

Trick 3: Sie brauchen keinen Rechtsanwalt

Wenn Sie nicht selbst Jura studiert haben, sollten Sie immer einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Die Versicherer werden Ihnen natürlich davon abraten, da ein Anwalt die Sache nur noch deutlich komplizierter machen würde. Diese Aussagen werden jedoch nur getroffen, da die gegnerische Versicherung die Kosten nicht übernehmen möchte. Ein Anwalt kümmert sich außerdem um die Durchsetzung von Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Verbringungskosten.

Trick 4: Ihr Fahrzeug hat einen viel höheren Wert als sie denken.

Nach einem Totalschaden hat Ihr Fahrzeug noch einen Restwert. Diesen Wert holen wir als Gutachter über ein Restwertportal ein. Die Versicherer erstatten Ihnen im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Je höher die Versicherung also den Restwert festsetzt, desto weniger muss sie Ihnen auszahlen.

Beispiel:

Ihr Fahrzeug hatte vor dem Unfall einen Wert von 20.000 €. Nach dem Unfall einen Restwert von 2.000 €. Der Versicherer sollte Ihnen demnach 18.000 € auszahlen. Die übrigen 2.000 € erzielen Sie durch den Verkauf des Fahrzeugs. Wenn Sie den Restwert von einem Sachverständigen einholen lassen ist dieser bindend und der Bieter ist verpflichtet, das Auto zu diesem Betrag zu kaufen.
Die Versicherer versuchen Sie mit utopischen Restwerten und veralteten Berechnungen zu überzeugen, dass Sie noch mindestens 10.000 € für ihr Fahrzeug erzielen, wenn Sie es bei anderen Anbietern oder im Internet veräußern. Somit zahlt die Versicherung nur 10.000 € aus und Sie bekommen trotzdem nur 2.000 € für das beschädigte Fahrzeug.

Trick 5: Ihr Fahrzeug hat eindeutig einen Totalschaden

Der Versicherer versucht häufig, dem Geschädigten einzureden, dass es sich um einen Totalschaden handle. Es wird also versucht, die Reparaturkosten bis zum Widerbeschaffungswert zu erhöhen oder den Widerbeschaffungswert herabzusetzen. Somit muss der Versicherer nur den Widerbeschaffungswert, abzüglich des Restwertes, auszahlen.

Trick 6: Sie sind selbst Schuld oder tragen eine Teilschuld

In diesem Fall versucht die Versicherung Sie einzuschüchtern. Ihnen wird eine Teilschuld angedichtet, damit sich der auszuzahlende Betrag für die gegnerische Versicherung minimiert. Daher ist es immer sinnvoll einen Anwalt für Verkehrsrecht einzubeziehen.

Trick 7: Wir bräuchten eine zweite Meinung und schicken daher noch einen Gutachter

Diese zweite Meinung hat natürlich nur einen Zweck: Kosten minimieren und den Schaden geringer bewerten. Der Versicherer hat aber gar kein Recht, ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben ohne triftige Gründe zu benennen.

Trick 8: Wir besorgen Ihnen einen Ersatzwagen

Klingt im ersten Moment sehr nett, aber auch hier ist das große Ziel – GELD SPAREN. Ihnen steht für die Dauer der Reparatur ein „gleichwertiges“ Fahrzeug zu. Sollten Sie beispielsweise beruflich auf einen Transporter angewiesen sein, um Dinge zu transportieren, ist es Ihr Recht, diesen auch als Leihwagen zu bekommen. Versicherer argumentieren dann gern damit, dass Sie ja Ihre Sachen auch in einem Kleinwagen von A nach B transportieren können. Auch in diesem Fall ist es hilfreich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite zu haben.

Trick 9: Bei uns hätten Sie mehr Geld für Ihren Unfallwagen erhalten

Wenn das Fahrzeug nach einem Totalschaden erst einmal verkauft ist, behauptet der Versicherer gern, dass er mehr für Ihr Fahrzeug erzielt hätte. Beispiel: Ein Käufer zahlt für das Wrack 1.000 €, der Widerbeschaffungswert liegt bei 15.000 €.

Somit muss die Versicherung 14.000 € an Sie zahlen. Jetzt behauptet der Versicherer, dass er 3.000 € für das Wrack erzielt hätte und zahlt Ihnen als Geschädigten nur 12.000€ aus. Dies kann passieren, wenn Sie bei der Versicherung anstatt eines Gutachtens lediglich einen Kostenvoranschlag einreichen und Ihr Fahrzeugwrack zu schnell verkaufen. Im Gutachten sind immer drei Restwertgebote aufgelistet und der Höchstbietende bekommt den Zuschlag. Dieser Bieter ist dann auch verpflichtet, sich über einen bestimmten Zeitraum an das Angebot zu halten.

Trick 10: Markengebundene Werkstätten werden überschätzt

Sie haben das Recht, ihr Fahrzeug in der Werkstatt ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Markenwerkstätten haben einen deutlich höheren Stundenverrechnungssatz und sind dadurch bei den Versicherern unerwünscht. Auch in diesen Fallen versuchen die Versicherer Sie einzuschüchtern und mit niedrigeren Sätzen zu rechnen.   

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